Daten rein, amtliches XML raus, Frist gehalten. Für Plattformbetreiber, die keine Großkanzlei beauftragen wollen, aber trotzdem melden müssen.
Monatlich kündbar. Erste Meldung im Testlauf kostenfrei prüfbar.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz trifft nicht nur Amazon und Airbnb. Es trifft jeden, der Geschäfte zwischen Dritten vermittelt — auch im Nebenerwerb.
Ferienwohnungen, Stellplätze, Lagerraum, Equipment. Für Vermietungen gilt keine Bagatellgrenze.
Handwerker-, Pflege-, Nachhilfe- oder Beratungsvermittlung. Ebenfalls ohne Bagatellgrenze.
Nischen-Marktplätze und Second-Hand-Portale. Befreit nur, wer unter 30 Verkäufen und 2.000 € pro Anbieter bleibt.
Fahrdienst- und Lieferungsvermittlung jeder Größe.
Einmal im Jahr. Der Prüfbericht kommt vor der Abgabe, nicht als Rückfrage danach.
pro Monat, zzgl. USt.
Wenn deine Plattform Rechtsgeschäfte zwischen Anbietern und Kunden vermittelt und du dafür Zugriff auf die Vergütung hast, sehr wahrscheinlich ja. Bei Vermietung, persönlichen Dienstleistungen und Transport gibt es keine Bagatellgrenze.
Nachmeldungen sind möglich. Das Bußgeld bemisst sich je betroffenem Anbieter, deshalb ist frühe Korrektur deutlich günstiger als Abwarten.
Für die Meldung selbst: ja. Für die Frage, ob und wie du meldepflichtig bist, solltest du einmalig steuerlichen Rat einholen — danach ist es ein wiederkehrender Datenprozess.
Ausschließlich in der EU. Die Anbieterdaten sind personenbezogen und werden entsprechend behandelt.
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