DAC7-Meldung ans BZSt — ohne Steuerkanzlei.

Daten rein, amtliches XML raus, Frist gehalten. Für Plattformbetreiber, die keine Großkanzlei beauftragen wollen, aber trotzdem melden müssen.

Monatlich kündbar. Erste Meldung im Testlauf kostenfrei prüfbar.

5.000–50.000 €Bußgeld je betroffenem Anbieter bei fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Meldung (§ 26 PStTG)
31. JanuarAbgabefrist für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr
Seit 01.01.2026ist das überarbeitete amtliche Schema verpflichtend zu verwenden

Du bist wahrscheinlich Plattformbetreiber, ohne es so zu nennen.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz trifft nicht nur Amazon und Airbnb. Es trifft jeden, der Geschäfte zwischen Dritten vermittelt — auch im Nebenerwerb.

Vermietung

Ferienwohnungen, Stellplätze, Lagerraum, Equipment. Für Vermietungen gilt keine Bagatellgrenze.

Persönliche Dienstleistungen

Handwerker-, Pflege-, Nachhilfe- oder Beratungsvermittlung. Ebenfalls ohne Bagatellgrenze.

Warenverkauf

Nischen-Marktplätze und Second-Hand-Portale. Befreit nur, wer unter 30 Verkäufen und 2.000 € pro Anbieter bleibt.

Transport

Fahrdienst- und Lieferungsvermittlung jeder Größe.

Vier Schritte statt vier Beratungsstunden

Einmal im Jahr. Der Prüfbericht kommt vor der Abgabe, nicht als Rückfrage danach.

anbieter.csv 1.842 Anbieter erfasst

Anbieterdaten einlesen

CSV-Upload oder API. Verkäufer, Vermieter oder Dienstleister — je nachdem, was deine Plattform vermittelt.

PRÜFBERICHT · 3 Befunde 14 Anbieter ohne Steueridentifikationsnummer 3 Anschriften unvollständig 2 Ansässigkeitsstaaten nicht plausibel

Prüfbericht vor der Abgabe

Fehlende Steuer-IDs, unvollständige Anschriften, fehlerhafte Ansässigkeitsstaaten — vor der Frist, nicht danach.

DPI_Meldung_2026.xml <PlatformOperator> <ReportableSeller> <TIN issuedBy="DE"> </ReportableSeller> Schema-Validierung bestanden

BZSt-XML erzeugen

Im aktuellen amtlichen Schema. Seit dem 1. Januar 2026 ist die überarbeitete Fassung verpflichtend.

doorman Übermittlung BZSt Frist: 31. Januar DPI/DAC7

Übermitteln und archivieren

Abgabe ans Bundeszentralamt für Steuern, Protokoll und Nachweis bleiben revisionssicher gespeichert.

149 €

pro Monat, zzgl. USt.

  • Eine Plattform, unbegrenzte Anbieter
  • Prüfbericht auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • XML im jeweils gültigen amtlichen Schema
  • Übermittlung und Protokollarchiv
  • Korrekturmeldungen inbegriffen

Häufige Fragen

Bin ich überhaupt meldepflichtig?

Wenn deine Plattform Rechtsgeschäfte zwischen Anbietern und Kunden vermittelt und du dafür Zugriff auf die Vergütung hast, sehr wahrscheinlich ja. Bei Vermietung, persönlichen Dienstleistungen und Transport gibt es keine Bagatellgrenze.

Was passiert, wenn ich für 2025 nichts gemeldet habe?

Nachmeldungen sind möglich. Das Bußgeld bemisst sich je betroffenem Anbieter, deshalb ist frühe Korrektur deutlich günstiger als Abwarten.

Ersetzt das meinen Steuerberater?

Für die Meldung selbst: ja. Für die Frage, ob und wie du meldepflichtig bist, solltest du einmalig steuerlichen Rat einholen — danach ist es ein wiederkehrender Datenprozess.

Wo werden die Daten gespeichert?

Ausschließlich in der EU. Die Anbieterdaten sind personenbezogen und werden entsprechend behandelt.